Standesamt 1  oder  Standesamt I

 

Es kommt immer wieder zu Verwirrungen bei der Zuordnung des Standesamtes I in Berlin. Hier einige Erklärungen:

 

Das Berliner Standesamt Nr. 1 gab es seit 1874, damals zuständig für Berlin, Alt-Cölln, Friedrichswerder und Dorotheenstadt.

Dem Berliner Standesamt Nr. 1 wurde im Jahr 1934 die Ausstellung sämtlicher Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche, die im Ausland heiraten wollten, übertragen. Bis zum Jahr 1938 hat das (Berliner) Standesamt Nr. 1, neben der Zuständigkeit als Auslandsstandesamt, die normalen Beurkundungen vorgenommen (Name: „Standesamt I (Mitte)“).

Am 01.04. 1939 wird das Standesamt I endgültig von den Berliner Standesämtern gelöst.

 

Durch die Teilung Berlins gab es das Standesamt I zwei Mal in Berlin (Berlin-Ost: Rückerstraße 9, Berlin-West: Lentzeallee 32).

Im Jahr 1990 wurden beide Standesämter (Standesamt I / Ost und Standesamt I /West) zum Standesamt I zusammengeführt.

 

Heute befindet sich das Standesamt I im Wedding, in der Schönstedtstraße.

 

Das Standesamt 1 war ein Berliner Standesamt, und gehörte bis 1938 unter diesem Namen zu Berlin Mitte (ab 1938: Standesamt Mitte).

Das Standesamt I erfüllt heute die Funktion als Auslandsstandesamt, Ersatzstandesamt und Zentralstandesamt.

 

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